Unsere Schulordnung
Neue Schul- und Hortordnung in der Diskussion.
Nachdem wir in den Gremien der Lehrer, Eltern und Schüler im vorigen Schuljahr einen Entwurf der neuen Hausordnung erstellt haben, dieser Entwurf jetzt in den Gremien zur Diskussion gestellt wird, möchten wir alle Eltern und Schüler bitten, Hinweise, Anregungen, Änderungswünsche und Kritiken zu äußern. Bitte bringen Sie sich aktiv in den Prozess der Neufassung unserer Hausordnung ein, egal ob per E-Mail, Anruf oder schriftlicher Mitteilung. Bis spätestens 20.11.2015 nehmen wir Ihre Hinweise entgegen, dann beginnt die Phase der Überarbeitung in den Gremien bis zur Beschlussfassung durch die Schulkonferenz.
Sie können den Entwurf der neuen Hausordnung hier auch als pdf-Dokument runterladen.
Entwurf der neuen Schulordnung
Entwurf der Schul- und Hortordnung der Diesterweg-Grundschule Prenzlau
Wir halten die Schul- und Hortordnung ein.
Wir gehen respektvoll miteinander um und sind freundlich.
Wir arbeiten gut zusammen, helfen und unterstützen uns.
Wir wenden bei Konflikten die STOPP-Regel an.
oder
Ich achte auf MICH.
Ich achte auf ANDERE.
Ich gehe freundlich mit ANDEREN um.
Ich mache meinen Fehler wieder gut.
Ich wende bei Konflikten die STOPP-Regel an.
-
Allgemeine Verhaltensregeln
-
1 Diese Schul- und Hortordnung gilt für alle, die sich
auf dem Schul- und Hortgelände oder in den Gebäuden
aufhalten.
-
Ich schreie, renne, tobe und springe nicht
in den Schul- und Hortgebäuden.
-
Ich achte das Eigentum anderer und gehe sorgsam
damit um.
-
Habe ich etwas gefunden, gebe ich es im Sekretariat
oder im Lehrer – bzw. Erzieherzimmer ab. Wenn ich
etwas verloren habe, frage ich dort nach.
-
Während der Schul- und Hortzeit sowie bei allen in Verantwortung von Schule oder Hort stattfindenden Veranstaltungen bleiben die Handys der Schüler aus.
(Die Nutzung im Unterricht, in AGs oder bei Projekten
erfolgt auf Grundlage getroffener Regelungen.)
-
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Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schul- und Hortgelände, in den Schul- und Hortgebäuden bzw. bei allen in Verantwortung von Schule und Hort stattfindenden Veranstaltungen dürfen nur gemacht werden, wenn diese durch die Schul- bzw. Hortleiterin
gestattet werden.
-
Waffen, waffenähnliche sowie gefährliche oder verbotene Gegenstände bringe ich nicht mit auf das Schul- und Hortgelände oder in die Schul- und Hortgebäude. Näheres regelt die Ergänzung zur
Schulordnung.
-
Der Unterricht darf nicht gestört werden. Eltern und
Gäste melden sich im Sekretariat bzw. bei der Schul-
oder Hortleitung.
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Hunde und Katzen gehören nicht auf das Schul- und Hortgelände oder in die Schul- und Hortgebäude.
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Unterricht und Pausen
2.1 Die verlässliche Betreuungszeit im Ganztag beginnt um
7.15 Uhr. Die Schulgebäude sind ab dieser Zeit offen.
Alle Unterrichtsräume der 1. Stunde können aufgesucht
werden.
2.2 Alle in der 1.Stunde unterrichtenden Lehrkräfte sind ab
7.15 Uhr in den Schulgebäuden anwesend.
2.3 Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Std. 7.30 - 8.15 Uhr 7. Std. 13.30 -14.15 Uhr2. Std. 8.20 - 9.05 Uhr 8. Std. 14.15 - 15.00 Uhr
Pause 9.05 - 9.25 Uhr
3. Std. 9.25 - 10.10 Uhr
4. Std. 10.15 - 11.00 Uhr
Pause 11.00 - 11.20 Uhr
5. Std. 11.20 - 12.05 Uhr
6. Std. 12.10 - 12.55 Uhr
Pause 12.55 - 13.30 Uhr
2.4 Meine Jacke hänge ich vor den Raum an die
Garderobe.
Im Schulteil II wechsle ich die Schuhe und stelle sie in das
Regal.
2.5 Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn bin ich im Klassen-oder Fachraum und lege alle Arbeitsmaterialien
bereit.
2.6 In den großen Pausen gehe ich auf den Schulhof.
Die Lehrer schließen die Räume ab.
Bei Raumwechsel bringe ich meine Mappe vorher zum
nächsten Raum.2.7 Auf dem Schulhof vertragen wir uns bei Spiel und
Erholung.
2.8 Die Schüler der Klassen 1 bis 4 frühstücken in den
Klassenräumen.
Die Schüler der Klassen 5 und 6 können in der 1. großen
Pause zum Frühstücken in die Speiseräume gehen.
2.9 Bei Regen oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen
wird abgeklingelt (3x kurzes Klingeln) und ich
bleibe im Schulhaus.
-
Hortzeit und Verhalten im Hort
3.1 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr Frühhort
13.15 Uhr bis 16.00 Uhr Kernzeit
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Späthort
nach Vereinbarung auch bis 20.00 Uhr
3.2
wird noch ergänzt
4. Verhalten im Unterricht
4.1. Ich halte mich an die für Gespräche, Partner- undGruppenarbeit, Wochenplan oder andere Lernsituationen
festgelegten Regeln.
4.2. Spielzeug, Zeitschriften und anderes, das nicht zum Lernen
erforderlich ist, lasse ich während des Unterrichts in
der Schulmappe.
4.3. Ich esse nicht im Unterricht.
5. Verhalten in den Toiletten
5.1. Die Toilette suche ich nur auf, wenn es notwendig ist
5.2. Ich nutze sie zweckentsprechend.
5.3. Ich halte die allgemeinen Hygieneregeln ein.
5.4. Ich wasche mir gründlich die Hände.
6. Verhalten beim Mittagessen
6.1. Die Essenszeiten sind festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten
ist der Aufenthalt im Speiseraum nicht erlaubt.
6.2. Buskinder haben bei der Essenausgabe Vorrang.
6.3. Ich stelle mich ordentlich in einer Reihe an und halte die
Essenkarte bereit.
6.4. Im Speiseraum spreche ich leise und achte auf die
Tischsitten.
6.5. Ich räume Essenreste, Besteck und Geschirr ordentlich
weg und säubere meinen Platz.
7. Verhalten beim Sportunterricht
7.1. Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte genau.
7.2 Auf dem Weg zur Sporthalle, zum Park oder zum Stadion
verhalte ich mich diszipliniert und verkehrsgerecht.
7.3 Ich halte mich im Aufsichtsbereich des Lehrers auf, wenn
ich nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.
7.4. Ich trage angemessene Sportkleidung und ziehe das
Unterhemd aus.
7.5 Ich betrete die Sporthalle nur mit abriebfesten
Sportschuhen.
7.6 Ich nehme keine Speisen und Getränke mit in die
Sporthalle.
7.7 Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu
Verletzungen führen können, lege ich vor dem Unterricht
ab. (Uhren, Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe,
Anstecker oder Piercing)
7.8. Ohrstecker oder Piercing kann ich mit Pflaster überkleben,
wenn dies der Sportlehrer erlaubt.
7.9. Lange Haare stecke ich so zusammen, dass keine
Verletzungsgefahr besteht.
8. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schul- und
Hortordnung (gemäß EOMV)
-
Ermahnung durch die Lehrkraft
-
Gespräch mit der Lehrkraft
-
Eintrag ins Klassenbuch
-
Gespräch vor der Klasse
-
Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht für eine Stunde und Erledigung der Lernaufgaben in der Einzelsituation
-
Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht für Teile der Stunde oder eine Unterrichtsstunde zum Nachdenken über das eigene Verhalten oder den Konflikt
-
Nacharbeit nicht erledigter Arbeitsaufträge zu Hause oder
in der Schule
-
Mündliche Entschuldigung
-
Schriftliche Entschuldigung
-
Mitteilung an die Eltern, mündlich, telefonisch oder schriftlich
- < >
Schriftliche Stellungnahme des Schülers
-
Gemeinnützige Tätigkeit
-
Verschmutzungen sind durch die Schüler wieder zu beseitigen.
-
Bei Verschmutzungen der Toiletten erfolgt die Wiedergutmachung durch die Erledigung anderer Reinigungsarbeiten.
-
Wenn etwas kaputt gemacht wurde, sorge ich für die Reparatur oder den Ersatz.
-
Ausschluss vom freien Spiel auf dem Schulhof für den Zeitraum von einer Pause bis zu drei Tagen
8. Allgemeine Verhaltensregeln
8.1. Wir halten die Regelungen der Schulordnung ein und
achten darauf, dass alle dies tun.
8.2. Wir achten uns gegenseitig sowie alle an der Schule
tätigen Erwachsenen. Wir sind höflich und hilfsbereit
gegenüber Gästen.
8.3. Wir beachten die Anordnungen der Lehrer, Erzieher, der
Sekretärinnen, der Hausmeister und des Küchenpersonals
ebenso, wie das der AG-Leiter.
8.4. Wir schreien, rennen, toben und springen nicht in den
Schulgebäuden.
8.5. Wir achten das Eigentum anderer und gehen sorgsam mit
dem Schuleigentum um.
8.6. Habe ich etwas gefunden, gebe ich es unverzüglich im
Sekretariat ab.
8.7. Habe ich etwas verloren, wende ich mich an den Haus-
meister bzw. die Lehrer.
8.8. Das Mitbringen von beweglichen Bild- und Tonträgern
sowie die Handynutzung sind den Schülern während aller
schulischen Veranstaltungen auf dem Schulgelände
verboten.
-
Bild- und Tonaufnahmen in den Schulgebäuden und auf
dem Schulgelände dürfen nur durch befugte und durch die
Schulleiterin dazu berechtigte Personen gemacht werden.
8.10. Waffen, waffenähnliche Gegenstände (Taschenmesser
u.a.) sowie andere gefährliche Gegenstände sind
verboten.
Näheres regelt die Ergänzung zur Schulordnung.
8.11. Bei Verstößen gegen die Regelungen der Schulordnung
gelten nachfolgende Maßnahmen.
-
Ermahnung durch die Lehrkraft
-
Gespräch mit der Lehrkraft
-
Eintrag ins Klassenbuch
-
Gespräch vor der Klasse
-
Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht für eine Stunde und Erledigung der Lernaufgaben in der Einzelsituation
-
Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht für Teile der Stunde oder eine Unterrichtsstunde zum Nachdenken über das eigene Verhalten oder den Konflikt
-
Nacharbeit nicht erledigter Arbeitsaufträge zu Hause oder
in der Schule
-
Mündliche Entschuldigung
-
Schriftliche Entschuldigung
-
Mitteilung an die Eltern, mündlich, telefonisch oder schriftlich
- < >
Schriftliche Stellungnahme des Schülers
-
Gemeinnützige Tätigkeit
-
Verschmutzungen sind durch die Schüler wieder zu beseitigen.
-
Bei Verschmutzungen der Toiletten erfolgt die Wiedergutmachung durch die Erledigung anderer Reinigungsarbeiten.
-
Wenn etwas kaputt gemacht wurde, sorge ich für die Reparatur oder den Ersatz.
-
Ausschluss vom freien Spiel auf dem Schulhof für den Zeitraum von einer Pause bis zu drei Tagen
9. Eltern und Gäste
9.1. Eltern und Gäste sind uns stets willkommen.
9.2. Eltern und Gäste melden sich im Sekretariat an.
9.3. Wenn Eltern am Morgen die Kinder bringen, können sie in
dringenden Angelegenheiten kurz mit den Lehrern
sprechen, akzeptieren aber, dass mit dem Vorklingeln die
Gesprächszeit endet.
9.4. Während der Schulzeit sind alle Störungen des Unterrichts
zu vermeiden.
9.5. Eltern und Gäste akzeptieren, dass auf dem
Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen,
die Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den Lehrern liegt,
die Schulleiterin das Hausrecht ausübt und die Regelungen
der Schule zu beachten sind.
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Unsere bisherige Schulordnung können Sie auch als pdf-Dokument hier runterladen.
Schulordnung der Diesterweg-Grundschule
1. Unterrichts- und Pausenzeiten
1.Std. 7.30 - 8.15 Uhr
2.Std. 8.20 - 9.05 Uhr
Pause 9.05 - 9.25 Uhr
3.Std. 9.25 - 10.10 Uhr
4.Std. 10.15 - 11.00 Uhr
Pause 11.00 - 11.20 Uhr
5.Std. 11.20 - 12.05 Uhr
6.Std. 12.10 - 12.55 Uhr
Pause 12.55 - 13.30 Uhr
7. Std. 13.30 - 14.15 Uhr
8. Std. 14.15 - 15.00 Uhr
2. Verhalten zum Schulbeginn
2.1. Wir kommen stets pünktlich zum Unterricht.
2.2. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind wir in unserem
Klassenraum.
2.3. Die verlässliche Betreuungszeit im Ganztag beginnt um
7.15 Uhr. Die Schulgebäude sind ab dieser Zeit offen.
Alle Unterrichtsräume der 1. Stunde können aufgesucht
werden.
2.4. Alle in der 1.Stunde unterrichtenden Lehrer sind ab
7.15 Uhr im Schulgebäude anwesend.
2.5. Im Schulteil I befindet sich ab 7.15 Uhr am Eingang ein
aufsichtsführender Lehrer. Im Schulteil II befinden sich ein
aufsichtsführender Lehrer oder Erzieher in jedem
Klassenraum.
3. Verhalten in den Pausen
3.1. Während der Doppelstunden bleiben wir im Raum, es sei
denn, wir müssen in einen anderen Raum wechseln.
3.2. In den großen Pausen gehen wir alle auf den Schulhof.
Bei Raumwechsel können wir vorher die Mappen zum
nächsten Raum bringen und vor dem Raum abstellen.
Die Lehrer schließen die Räume ab.
3.3. Auf dem Schulhof können wir spielen, wollen dabei aber
nicht streiten und prügeln.
3.4. Treppen, Mülltonnen, Zäune und Fahrradständer sind
keine Spielplätze.
3.5. Wenn es vorklingelt, gehen wir selbständig in unsere
Räume und legen die Arbeitsmaterialien bereit.
3.6. Unsere Jacken hängen wir vor den Räumen an die
Garderoben.
3.7. Bevor wir zur Pause gehen oder den Raum wechseln,
sorgen wir dafür, dass unser Platz aufgeräumt ist und keine
Blätter unter den Bänken liegen.
3.8. Die Schüler der Klassen 1 bis 4 frühstücken in den
Klassenräumen.
Die Schüler der Klassen 5 und 6 können zum Frühstücken
in den Speiseraum gehen.
3.9. Bei Regen oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen
wird abgeklingelt (3x kurzes Klingeln) und alle Schüler
können in den Räumen bleiben.
4. Verhalten im Unterricht
4.1. Wir nehmen pünktlich, regelmäßig und aufmerksam am
Unterricht teil.
4.2. Wir erledigen Arbeitsaufträge gewissenhaft, arbeiten aktiv
mit und stören einander nicht beim Lernen.
4.3. Spielzeug, Zeitschriften und anderes, das nicht zum Lernen
erforderlich ist, bleiben während des Unterrichts in
der Schulmappe.
4.4. Wir lutschen im Unterricht keine Bonbons und kauen keine
Kaugummis.
4.5. Wir halten uns an die für Gespräche, Partner- und
Gruppenarbeit, Wochenplan oder andere Lernsituationen
festgelegten Regeln.
4.6. Diese Regeln erarbeiten und besprechen wir mit den
Lehrern und hängen sie im Klassen- oder Fachraum aus.
5. Verhalten in den Toiletten
5.1. Die Toiletten suchen wir nur auf, wenn es notwendig ist.
Sie sind kein Aufenthaltsraum.
5.2. Wir halten die Toiletten sauber, toben und klettern nicht
herum.
5.3. Unsere Mappen, Spielzeug oder Eßwaren haben auf den
Toiletten nichts zu suchen.
5.4. Eine Toilettenkabine wird jeweils nur von einem Schüler
aufgesucht.
5.5. Wir waschen uns gründlich die Hände.
6. Verhalten beim Mittagessen
6.1. Die Essenszeiten sind festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten
ist der Aufenthalt im Speiseraum nicht erlaubt.
6.2. Essenszeiten: Klassen 3-6 entsprechend des Aushangs.
6.3. Wir stellen uns ordentlich in einer Reihe an und halten die
Essenkarte bereit.
6.4. Im Speiseraum sprechen wir leise und achten auf die
Tischsitten.
6.5. Wir räumen Essenreste, Besteck und Geschirr ordentlich
weg und säubern unseren Platz.
7. Verhalten in der Sporthalle und beim Sportunterricht
7.1. Wir betreten die Sporthalle nur unter Aufsicht der Lehrer.
7.2. Wir nehmen keine Speisen und Getränke mit in die Halle.
7.3. Wir betreten die Sporthalle nicht mit Straßenschuhen.
Die Hallensportschuhe haben abriebfeste Sohlen.
7.4. In den Umkleideräumen spielen wir nicht mit Bällen.
7.5. Wir tragen der Jahreszeit und dem Wetter entsprechend,
angemessene Sportkleidung.
7.6. Lange Haare stecken wir so zusammen, dass eine
Verletzungsgefahr ausgeschlossen wird.
7.7. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu
Verletzungen führen können, insbesondere Uhren und
Schmuck (Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe, Piercing,
Ohrstecker u. ä.) sind vor dem Unterricht abzulegen. Nur
der Sportlehrer kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen
(Ohrstecker oder Piercing mit Pflaster überkleben).
7.8. Auf dem Weg zur Halle, zum Stadion oder zum Park
verhalten wir uns diszipliniert und verkehrsgerecht.
7.9. Wir sind stets fair und beachten die Spielregeln.
8. Allgemeine Verhaltensregeln
8.1. Wir halten die Regelungen der Schulordnung ein und
achten darauf, dass alle dies tun.
8.2. Wir achten uns gegenseitig sowie alle an der Schule
tätigen Erwachsenen. Wir sind höflich und hilfsbereit
gegenüber Gästen.
8.3. Wir beachten die Anordnungen der Lehrer, Erzieher, der
Sekretärinnen, der Hausmeister und des Küchenpersonals
ebenso, wie das der AG-Leiter.
8.4. Wir schreien, rennen, toben und springen nicht in den
Schulgebäuden.
8.5. Wir achten das Eigentum anderer und gehen sorgsam mit
dem Schuleigentum um.
8.6. Habe ich etwas gefunden, gebe ich es unverzüglich im
Sekretariat ab.
8.7. Habe ich etwas verloren, wende ich mich an den Haus-
meister bzw. die Lehrer.
8.8. Das Mitbringen von beweglichen Bild- und Tonträgern
sowie die Handynutzung sind den Schülern während aller
schulischen Veranstaltungen auf dem Schulgelände
verboten.
8.9. Bild- und Tonaufnahmen in den Schulgebäuden und auf
dem Schulgelände dürfen nur durch befugte und durch die
Schulleiterin dazu berechtigte Personen gemacht werden.
8.10. Waffen, waffenähnliche Gegenstände (Taschenmesser
u.a.) sowie andere gefährliche Gegenstände sind
verboten.
Näheres regelt die Ergänzung zur Schulordnung.
8.11. Bei Verstößen gegen die Regelungen der Schulordnung
gelten nachfolgende Maßnahmen.
- Ermahnung durch die Lehrkraft
- Gespräch mit der Lehrkraft
- Eintrag ins Klassenbuch
- Gespräch vor der Klasse
- Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht für eine Stunde und Erledigung der Lernaufgaben in der Einzelsituation
- Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht für Teile der Stunde oder eine Unterrichtsstunde zum Nachdenken über das eigene Verhalten oder den Konflikt
- Nacharbeit nicht erledigter Arbeitsaufträge zu Hause oder in der Schule
- Mündliche Entschuldigung
- Schriftliche Entschuldigung
- Mitteilung an die Eltern, mündlich, telefonisch oder schriftlich
- Streitschlichtung
- Schriftliche Stellungnahme des Schülers
- Gemeinnützige Tätigkeit
- Verschmutzungen sind durch die Schüler wieder zu beseitigen.
- Bei Verschmutzungen der Toiletten erfolgt die Wiedergutmachung durch die Erledigung anderer Reinigungsarbeiten.
- Wenn etwas kaputt gemacht wurde, sorge ich für die Reparatur oder den Ersatz.
- Ausschluss vom freien Spiel auf dem Schulhof für den Zeitraum von einer Pause bis zu drei Tagen
9. Eltern und Gäste
9.1. Eltern und Gäste sind uns stets willkommen.
9.2. Eltern und Gäste melden sich im Sekretariat an.
9.3. Wenn Eltern am Morgen die Kinder bringen, können sie in
dringenden Angelegenheiten kurz mit den Lehrern
sprechen, akzeptieren aber, dass mit dem Vorklingeln die
Gesprächszeit endet.
9.4. Während der Schulzeit sind alle Störungen des Unterrichts
zu vermeiden.
9.5. Eltern und Gäste akzeptieren, dass auf dem
Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen,
die Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den Lehrern liegt,
die Schulleiterin das Hausrecht ausübt und die Regelungen
der Schule zu beachten sind.